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BGH, 26.10.1990 - 4 StR 462/90 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Begründung der Strafrahmenwahl bei Verurteilung wegen minder schweren Fall von Vergewaltigung - Annahme eines minder schweren Falles bei Steckenbleiben der Tat im Versuchsstadium
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.09.1986 - 3 StR 393/86
Unzureichende Substantiierung der Zueignungsabsicht in den Urteilsgründen
Auszug aus BGH, 26.10.1990 - 4 StR 462/90
Die von ihm bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 177 Abs. 2 StGB vorgenommene Gesamtwürdigung der für und gegen den Angeklagten sprechenden Gesichtspunkte läßt nämlich unbeachtet, daß schon das Steckenbleiben der Tat im Versuchsstadium - für sich allein oder zusammen mit anderen Umständen - zur Annahme eines minder schweren Falles führen kann (siehe etwa BGH NStZ 1985, 547; BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Strafrahmenwahl 1 und § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 1 und 2). - BGH, 27.08.1985 - 4 StR 457/85
Anforderungen an die Begründung der Verneinung des Vorliegens eines minder …
Auszug aus BGH, 26.10.1990 - 4 StR 462/90
Die von ihm bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 177 Abs. 2 StGB vorgenommene Gesamtwürdigung der für und gegen den Angeklagten sprechenden Gesichtspunkte läßt nämlich unbeachtet, daß schon das Steckenbleiben der Tat im Versuchsstadium - für sich allein oder zusammen mit anderen Umständen - zur Annahme eines minder schweren Falles führen kann (siehe etwa BGH NStZ 1985, 547;… BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Strafrahmenwahl 1 und § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 1 und 2).